Für
den Erwerb erlaubnispflichtiger Schusswaffen muss nach
wie vor das Bedürfnis nachgewiesen werden. Allerdings
wurden die Anforderungen deutlich verschärft.
So
ist für ein Bedürfnis als Sportschütze nunmehr erforderlich,
dass man seit mindestens 12 Monaten als Mitglied in einem anerkannten
Schießsportverband als gemeldedetes Mitglied regelmäßig
den Schießsport als Sportschütze betreibt. Die sogenannten
'passiven' Mitglieder oder solche, die dem Schießsportverband (z.B.
NDSB) nicht gemeldet sind, werden also künftig diese Voraussetzung
für ein waffenrechtliches Bedürfnis nicht mehr erfüllen.
Beachte:
Die zu erwerbende Waffe muß für eine Sportdisziplin nach der
Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich
sein.
Ab dem 1.4.2008 gilt auch für die 'gelbe' WBK das Erwerbsstreckungsgebot,
d.h. man kann innerhalb von 6 Monaten maximal zwei Waffen erwerben.
Neu
ist, dass diese Bedürfnisbescheinigung ab sofort
nur noch durch den Schießsportverband (d.h. den
Norddeutschen Schützenbund) auszustellen ist, und
zwar schon ab der ersten erlaubnispflichtigen Schusswaffe.
Wichtig
für die Vereine:
Die Vereine sind verpflichtet, einen Nachweis über
die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten
jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre,
nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze
erteilt wurde, zu führen (§15 Abs. 1 Ziff. 7b
WaffG).
Das Verfahren wurde vom NDSB wie folgt festgelegt:
- Der
Vordruck für die Sportschützenbescheinigung
ist bei der Geschäftsstelle des NDSB anzufordern.
Es werden nur die vom NDSB gestellten Formulare akzeptiert.
Eigene Kopieen, oder zusammengeheftete Einzelblätter
werden zurückgewiesen.
- Die
Sportschützenbescheinigung ist leserlich auszufüllen.
Nicht benötigte Felder sind zu entwerten. Sie ist
vom Vorsitzenden des Vereins (rechtsgültige
Unterschrift) an der vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.
Delegierte Unterschriften (z.B. vom Schützenmeister
oder Sportleiter) sind nicht gültig.
- Der
Sportschützenbescheinigung sind evtl. vorhandene
Waffenbesitzkarten in Fotokopie beizufügen.
- Es
sind Aufzeichnungen/Dokumente beizufügen, aus denen
die regelmäßige schießsportliche Aktivität
hervorgeht. Als besonders praktikabel haben sich persönliche
"Schießbücher" erwiesen, die beim
Kreissportleiter oder der Geschäftsstelle des NDSB
gegen ein geringes Entgelt erhältlich sind. Hierin
kann sich der Schütze jedes Trainings- oder Wettkampfschießen
vom jeweiligen Schießleiter eintragen lassen.
- Der
Antrag auf die Sportschützenbescheinigung ist der
Geschäftsstelle des NDSB zuzuleiten.
- Nach Bearbeitung
kommt diese zurück an den Verein, zusammen mit einer Rechnung für
die Bearbeitungsgebühr i.H.v. 15,00 Euro zzgl. Porto.
>>>
Vordruck Sportschützenbescheinigung NDSB
>>> Wichtige Hinweise zur Sportschützenbescheinigung
Datei herunterladen,
auf einem Blatt (Vorder- und Rückseitendruck) ausdrucken, ausfüllen,
unterschreiben lassen und zum NDSB schicken.
Es muss zwingend die aktuelle Version des Vordrucks verwendet werden.
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