Waffenrecht - Die Armbrust

Die Armbrust zählt nach dem neuen Waffengesetz auch zu den Waffen und unterliegt somit auch den Regelungen des WaffG.

Sie gilt als ein den Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand.

Der für das Waffenrecht beim Deutschen Schützenbund zuständige Jürgen Kohlheim hat hierüber nachfolgende Ausführungen gemacht, die ich Euch nicht vorenthalten möchte:

Jürgen Kohlheim: "Die Armbrust im neuen Waffengesetz"

 

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