Waffenrecht - Bedürfnisnachweis

Für den Erwerb erlaubnispflichtiger Schusswaffen muss nach wie vor das Bedürfnis nachgewiesen werden. Allerdings wurden die Anforderungen deutlich verschärft.

So ist für ein Bedürfnis als Sportschütze nunmehr erforderlich, dass man seit mindestens 12 Monaten als Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband als gemeldedetes Mitglied regelmäßig den Schießsport als Sportschütze betreibt. Die sogenannten 'passiven' Mitglieder oder solche, die dem Schießsportverband (z.B. NDSB) nicht gemeldet sind, werden also künftig diese Voraussetzung für ein waffenrechtliches Bedürfnis nicht mehr erfüllen.

Beachte:
Die zu erwerbende Waffe muß für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich sein.
Ab dem 1.4.2008 gilt auch für die 'gelbe' WBK das Erwerbsstreckungsgebot, d.h. man kann innerhalb von 6 Monaten maximal zwei Waffen erwerben.

Neu ist, dass diese Bedürfnisbescheinigung ab sofort nur noch durch den Schießsportverband (d.h. den Norddeutschen Schützenbund) auszustellen ist, und zwar schon ab der ersten erlaubnispflichtigen Schusswaffe.

Wichtig für die Vereine:
Die Vereine sind verpflichtet, einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, zu führen (§15 Abs. 1 Ziff. 7b WaffG).


Das Verfahren wurde vom NDSB wie folgt festgelegt:

  1. Der Vordruck für die Sportschützenbescheinigung ist bei der Geschäftsstelle des NDSB anzufordern. Es werden nur die vom NDSB gestellten Formulare akzeptiert. Eigene Kopieen, oder zusammengeheftete Einzelblätter werden zurückgewiesen.
  2. Die Sportschützenbescheinigung ist leserlich auszufüllen. Nicht benötigte Felder sind zu entwerten. Sie ist vom Vorsitzenden des Vereins (rechtsgültige Unterschrift) an der vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Delegierte Unterschriften (z.B. vom Schützenmeister oder Sportleiter) sind nicht gültig.
  3. Der Sportschützenbescheinigung sind evtl. vorhandene Waffenbesitzkarten in Fotokopie beizufügen.
  4. Es sind Aufzeichnungen/Dokumente beizufügen, aus denen die regelmäßige schießsportliche Aktivität hervorgeht. Als besonders praktikabel haben sich persönliche "Schießbücher" erwiesen, die beim Kreissportleiter oder der Geschäftsstelle des NDSB gegen ein geringes Entgelt erhältlich sind. Hierin kann sich der Schütze jedes Trainings- oder Wettkampfschießen vom jeweiligen Schießleiter eintragen lassen.
  5. Der Antrag auf die Sportschützenbescheinigung ist der Geschäftsstelle des NDSB zuzuleiten.
  6. Nach Bearbeitung kommt diese zurück an den Verein, zusammen mit einer Rechnung für die Bearbeitungsgebühr i.H.v. 15,00 Euro zzgl. Porto.

>>> Vordruck Sportschützenbescheinigung NDSB

>>> Wichtige Hinweise zur Sportschützenbescheinigung

Datei herunterladen, auf einem Blatt (Vorder- und Rückseitendruck) ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben lassen und zum NDSB schicken.
Es muss zwingend die aktuelle Version des Vordrucks verwendet werden.

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