JuBaLi-Ausbildung

Jugend-Basis-Lizenz

Nach dem am 1. April 2003 in Kraft getretenen Waffengesetz ist nach § 27 Abs. 3 WaffG das Schießen für Kinder (bis 14 Jahre) und für Jugendliche bis 16 Jahre nur gestattet, wenn dies unter Obhut einer zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Person stattfindet. Diese Person muss auf der Schießstätte anwesend und für die Schießausbildung leitend verantwortlich sein sowie berechtigt sein, der Aufsicht beim Schützen Weisungen zu erteilen oder die Aufsicht selbst zu übernehmen (§ 10 Abs. 5 AWaffV).

Wer fällt unter diesen Personenkreis?

  • Personen, für die ein entsprechender Qualifikationsnachweis durch den NDSB im Rahmen der Übergangsregelung erteilt wurde.
    (Bis zum 31.03.2004 bestand die Möglichkeit, dass der NDSB denjenigen Personen, die bislang schon seit mindestens 3 Jahren Jugendarbeit in den Vereinen gemacht haben, auf Antrag und mit Bescheinigung der Vereine, diese Qualifikation zusprechen konnte. Diese Qualifikationsnachweise haben weiterhin Gültigkeit.)

  • Lizenzinhaber des Deutschen Schützenbundes
    (Trainer-C, Jugendleiter oder Fachübungsleiter "Sportschießen")


Für die Qualifizierung der zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Aufsichtsperson bietet der DSB eine Ausbildung an, die zum Erwerb der JugendBasisLizenz (JuBaLi) führt.

Es wird im Februar 2007 auf Kreisebene (KschV SL-FL) ein derartiger Lehrgang angeboten.
Der Lehrgang wird als Wochenendlehrgang (Samstag und Sonntag ganztägig) in Fahrdorf laufen und voraussichtlich 50,- € kosten.

Die Teilnehmerzahl ist pro Lehrgang auf 20 beschränkt.
Bei weniger als 15 Anmeldungen kann der Lehrgang leider nicht stattfinden.

Lizenzvoraussetzungen sind:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Mitgliedschaft in einem dem DSB (NDSB) angeschlossenen Verein
  • Nachweis der Waffen-Sachkunde gem. § 7 WaffG (‚große' Sachkunde)
  • Gültiger Nachweis eines Erste-Hilfe-Grundlehrganges (8 Doppelstunden)


Anmeldungen können ab sofort abgegeben werden.

Nähere Informationen bitte ich der Lehrgangsausschreibung zu entnehmen.
Dort gibt es auch das Anmeldeformular.

15.10.2006 Andreas Jagusch
(Kreisschulungsleiter KSchV SL-FL)


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