Rundenwettkampfordnung für die Kreisklasse
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Allgemeine Verbindlichkeit
1.1 Diese Rundenwettkampfordnung für die Kreisklasse in Verbindung mit der gültigen Fassung der Sportordnung des DSB sind maßgebend für die Durchführung des Rundenwettkampfes in der Kreisklasse.
Auflageschießen nach den Regeln des NDSB.
1.2 Diese Regeln gelten für Luftgewehr, Luftpistole sowie Luftgewehr und Kleinkaliber stehend Auflage.
1.3 Eine Saison dauert vom 1.10 eines Jahres bis zum 30.09 des Folgejahres.
1.4 Der Rundenwettkampfleiter ist der Kreisrundenwettkampfleiter.
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Startberechtigung
2.1 Startberechtigt sind Mitglieder des NDSB, die im Besitz eines gültigen Wettkampfpasses sind.
2.2 Die Mannschaftsstammteilnehmer und die Reserveteilnehmer für die folgende Saison sind am ersten Wettkampftag für jede teilnehmende Mannschaft zu melden.
2.3 Mannschaftsstammteilnehmer und Reserveteilnehmer dürfen nur in einer Klasse bzw. Liga schießen.
2.4 Startet für einen Verein mehr als eine Mannschaft in einer Disziplin, ist das Tauschen der Stammteilnehmer und der Reserveteilnehmer zwischen den Mannschaften nicht gestattet.
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Organisation / Stände
3.1 Teilnehmende Vereine müssen ihre Schießstände laut Sportordnung 03.-03.15 überprüfen und gegebenfalls anpassen.
3.2 Teilnehmende Vereine sollten über 6 Luftgewehrstände verfügen. Ausnahme Kleinkaliberstände.
3.3 Die Mannschaften sollten geschlossen an den Start gehen. Mindestens zu zweit (Paar).
3.4 Der Ausrichter übernimmt die Standverteilung : Heim = ungerade Standnummer; Gast = gerade Standnummer. Gegner gleicher Mannschaftspositionen müssen nebeneinander stehen. Der Teilnehmer Heim Pos.1 steht immer links auf dem Stand mit der niedrigsten ungeraden Standnummer. Rechts daneben steht immer Teilnehmer Gast der gleichen Mannschaftsposition.
3.5 Reserveteilnehmer können, vor oder nach den Mannschaften, wenn genügend Stände vorhanden sind, auch mit den Mannschaften zusammen, ihr Ergebnis schießen.
3.6 Der Ausrichter stellt die Schießleitung und die Aufsicht.
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Einteilung
4.1 Jede Gruppe besteht aus 5 Mannschaften.
Eine Gruppe mit einer Mannschaft ist nicht möglich.
4.2 Die Einteilung der Mannschaften in den einzelnen Gruppen nimmt der Kreisrundenwettkampfleiter vor.
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Durchführung
5.1 Die Rundenwettkämpfe werden im direkten Vergleich ausgetragen.
5.2 Es finden 4 Wettkämpfe statt. Jede Mannschaft hat 2 Heim- und 2 Auswärtskämpfe.
5.3 Die Durchführung der direkten Kämpfe muß in den vorgegebenen Zeiten erfolgen.
Die Wettkampfzeiten werden bei der "Siegerehrung und der Besprechung der neuen Runde" festgelegt.

1. Durchgang : 2 - 3 und 4 - 5 (1 hat frei)
2. Durchgang : 5 - 1 und 3 - 4 (2 hat frei)
3. Durchgang : 4 - 1 und 5 - 2 (3 hat frei)
4. Durchgang : 1 - 2 und 2 - 5 (4 hat frei)
5. Durchgang : 1 - 3 und 2 - 4 (5 hat frei)
5.4 Ein verschieben der Wettkämpfe auf einen späteren Termin ist nicht möglich.
5.5 Die Mannschaften können den Termin innerhalb der vorgeschriebenen Monate selbst bestimmen. Können sich Mannschaften über einen Termin nicht einigen, wird der letzte Sonntag des Wettkampfmonats vergeben. Start dann um 10:00 Uhr.
5.6 Der Schießstand muß 1 Stunde vor Beginn geöffnet sein.
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Wettkampfprogramm :
Luftgewehr und Luftpistole sowie Luftgewehr und Kleinkaliber stehend Auflage
6.1 Nur Einzelschützen :
Es wird eine Rangliste erstellt.

Luftgewehr Schüler männlich und weiblich
Luftgewehr Jugend männlich und weiblich

Nur Mannschaften :
Aus den Ergebnissen der Stamm- und Reserveschützen wird eine Rangliste erstellt.

Luftgewehr Mannschaften, offene Klasse, ab Junioren/-innen
Luftpistole Mannschaften, offene Klasse, ab Junioren/-innen

Luftgewehr stehend Auflage Mannschaften, offene Klasse, ab Schützen- / Damenklasse (ab 36 Jahren)
Kleinkaliber stehend Auflage Mannschaften, offene Klasse, ab Schützen- / Damenklasse (ab 36 Jahren)
6.2 Wettkampfzeit für 40 Schuß = 75 Minuten
Wettkampfzeit für 20 Schuß = 40 Minuten (nur Schüler)
Wettkampfzeit für 30 Schuß = 45 Minuten

Schußzahl pro Spiegel:
Luftgewehr = 1 Schuß
Luftpistole = 2 Schuß
Kleinkaliber = 3 Schuß

Die Schußzahl beträgt bei Luftgewehr und Luftpistole 40 Schuß, Schüler 20 Schuß.
Die Schußzahl bei allen Auflagedisziplinen beträgt 30 Schuß.
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Mannschaften
7.1 Eine Mannschaft besteht aus 3 Teilnehmer und bis zu 2 Reserveteilnehmer. Je Mannschaft ist ein Körperbehinderter zugelassen.
7.2 Kann ein Verein aus besonderen Gründen den abgesprochenen Starttermin nicht einhalten (z.B. schlechte Witterbedingungen oder Verkehrsbedingungen) ist sein Gegner rechtzeitig (1,5 bis 2 Stunden) vor dem Start zu benachrichtigen. Der Ausschluß behält sich eine Überprüfung der Sachlage vor.
7.3 Die endgültige Mannschaftaufstellung, mit Reserveschützen, ist vor dem ersten Wettkampf abzugeben.
7.4 Bei der ersten Begegnung sollte die Mannschaft nach der Leistung der Teilnehmer aufgestellt werden.
7.5 Die Mannschaftsaufstellung ab der 2ten Begegnung erfolgt nach den Einzelergebnissen der letzten Begegnung. Der leistungsstärkste Teilnehmer auf Position 1.
7.6 Für jede nicht angetretene Mannschaft und nicht abgemeldete Mannschaft pro Begegnung muß der Verein ein Bußgeld von 5,-- Euro an den Gegner zahlen.
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Wertung
8.1 Die Auswertung sollte mit einer Ringlesemaschine erfolgen. Steht keine Ringlesemaschine zur Verfügung, wird die Auswertung von je einem Vertreter des Heim- und Gastvereines durchgeführt.
8.2 Ergebnisvergleich zwischen Pos. 1 Heimverein und Pos. 1 Gastverein. Analog bei den Positionen 2 und 3. Für den Teilnehmer mit dem höheren Ergebnis wird für die Mannschaft zwei (2) Einzelpunkte gutgeschrieben. Analog bei den Teilnehmern 2 und 3.
8.3 Bei Ringgleichheit (Unentschieden) der Schützen im direkten Vergleich erhält jeder Teilnehmer einen (1) Einzelpunkt.
8.4 Die Mannschaft mit der höheren Zahl von Einzelpunkten erhält zwei (2) Mannschaftspunkte; bei gleicher Zahl von Einzelpunkten (Unentschieden) erhält jede Mannschaft einen (1) Mannschaftspunkt, wenn die Mannschaft den Wettkampf mit 3 Teilnehmern geschossen hat.
8.5 Sollten ein oder mehrere Teilnehmer einer Mannschaft nicht antreten, muß sein direkter Gegner den 30/40 Schußwettkampf bestreiten, um die Einzelpunkte für seine Mannschaft zu erringen.
8.6 Wenn eine Mannschaft nicht antritt, werden für den Gegner 4:2 Einzelpunkte und 2:0 Mannschaftspunkte gutgeschrieben. Ausnahme nach Regel 7.2!
8.7 Mannschaften, die nicht korrekt aufgestellt wurden, erhalten keine Einzelpunkte, der Gegner erhält 4:2 Einzelpunkte und 2:0 Mannschaftspunkte. Sind beide Mannschaften nicht korrekt aufgestellt, werden keine Punkte vergeben.
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Ergebisse / Tabellen
9.1 Die Ergebisse jeder Direktbegegnung und der Reserveschützen, sind sofort durch Aushang bekanntzugeben.
9.2 Nach Durchführung eines Wettkampfes muß das Wettkampfprotokoll von den Mannschaftsführern beider Mannschaften unterzeichnet werden um vom Ausrichter umgehend an den zuständigen Leiter übersand werden.
9.3 Der Kreisrundenwettkampfleiter erhält von Wettkämpfen das Original des Wettkampfprotokolls.
9.4 Die Tabellen und die Ranglisten werden vom Kreisrundenwettkampfleiter erstellt.
9.5 Der Tabellenführer ist Gruppensieger.
Die Gruppensieger jeder Disziplin, bestreiten an einem Tag, einen Endkampf.
Der Sieger ist der Gesamtsieger.
9.6 Die Rangfolge der Tabelle ergibt sich nach : 1. Mannschaftspunkten, 2. Einzelpunkten. Bei Punktgleichheit in den Mannschaft- und Einzelpunkten entscheidet das Ergebnis der Begegnung der punktgleichen Mannschaften.
9.7 Aus den Ergebnissen der Stammschützen/-innen und Reserveschützen/-innen wird eine nach Geschlecht getrennte Rangliste erstellt.
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Kosten
10.1 Das Startgeld für eine Saison pro Mannschaft beträgt 5,-- Euro.
Für Schüler und Jugend ...
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Einsprüche / Proteste / Ausschuß
11.1 Einsprüche gegen die Durchführung eines Wettkampfes sind beim Leiter telefonisch anzumelden. Kann dem Einspruch nicht stattgegeben werden, ist er an den Ausschuß weiterzuleiten. Der Einspruchführer hat dann eine schriftliche Begründung zu seinem Einspruch nachzureichen.
11.2 Der Ausschuß regelt Proteste und Einsprüche. Sie sind schriftlich einzureichen.
11.3 Die Gebühr für Einsprüche und Proteste, die vom Ausschuß geregelt werden, beträgt 10,-- Euro. Wird dem Einspruch/Protest stattgegeben, wird die Gebühr an den Einspruchsführer erstattet.
11.4 Der Ausschuß setzt sich zusammen aus dem Kreisrundenwettkampfleiter, den Staffelrundenwettkampfleitern und je einen Vertreter des betroffenen Vereins.
11.5 Die Entscheidung des Ausschusses ist endgültig.
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Beschluß / Gültigkeit
12.1 Gültig ab RWK 2004.


© KSchV SL-FL (Jag 12.2003)